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Der demokratische Rechtsstaat und die Legitimität der Gewalt

Ein Tweet an einen Juristenkollegen hat mir vor einigen Tagen einen veritablen Shitstorm eingebracht. Meine kurze Bemerkung zu Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes ist von vielen (wider besseres Wissen) als Aufruf zur Gewalt missverstanden worden. Hunderte von Kommentatoren haben sich sehr unsachlich, ohne vertiefte Kenntnis der meinem Tweet zugrunde liegenden Rechtsnormen sowie beleidigend geäußert. Es ist kaum möglich, in sehr kurzen Tweets gebührend auf die geäußerte Kritik einzugehen. Daher antworte ich nunmehr mittels einer Serie von Blogbeiträgen auf die Debatte, beginnend mit ganz grundsätzlichen Gedanken zum Verhältnis von Gewalt und Recht. Der darauf folgende Beitrag wird sich detailliert mit Art. 20 Abs. 4 GG beschäftigen. Danach wird es um die Vorteile gehen, die Rechtsextreme aus mangelnden Kenntnissen ihrer Anhänger sowie Verdrehungen und Falschdarstellungen in den sozialen Medien ziehen, sowie die Mittel bis hin zu Mordaufrufen, zu denen diese Menschen greifen.

Unsere Kultur ist voller Gewalt. Schaltet man an einem beliebigen Abend den Fernseher oder einen Streamingdienst an, schaut in die Regale der Buchhandlungen oder surft durch das Internet – überall begegnen uns Verletzungen, Folterungen und Morde, die uns unterhalten, die uns innewohnende voyeuristische Neugier befriedigen und uns im besten Fall zu einem besseren Menschen erziehen sollen. In der Realität wird Gewalt häufig als Mittel zum Zweck eingesetzt, um ein Ziel zu erreichen. Von Gewalttaten im In- und Ausland hört man täglich in den Nachrichten.

Trotz oder wegen ihrer Omnipräsenz wird Gewalt häufig ebenso pauschal wie naiv verurteilt. Der Satz „Gewalt ist immer falsch“ findet sich tausendfach und zu allen möglichen Themen in den sozialen Netzwerken, und er erntet oft massenhafte Zustimmung. Einerseits ist dies erfreulich, weil es ein Beleg dafür ist, dass Menschen zumindest im öffentlichen Diskurs ein Bewusstsein dafür haben, dass Gewaltanwendung fast immer mit persönlichen Verletzungen, (sozialen) Kosten und gegebenenfalls auch der Mobilisierung von Gegengewalt einhergeht. Aus der Rechtsgeschichte wissen wir, dass der Prozess der Zivilisierung als Abkehr von der privaten Ausübung von Gewalttaten viele Jahrhunderte gedauert hat. Die Rechtssoziologie lehrt uns, dass er bis heute nicht abgeschlossen ist. Andererseits verdrängen wir oft, wenn wir die Gewaltfreiheit postulieren, dass die Zurückdrängung der privaten Ausübung von Gewalt zum Zwecke der Interessendurchsetzung nicht zum Verschwinden der Gewalt als solcher, sondern lediglich zu ihrer Transformation in regelhafte, demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte Verfahren durch staatliche Institutionen geführt hat. Nicht umsonst finden wir das Wort Gewalt in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung wieder.

Was aber bedeutet Gewalt überhaupt? Das deutsche Wort Gewalt geht auf  den indogermanischen Wortstamm val zurück. Im Althochdeutschen bedeutete giwaltan bzw. waldan etwas zu beherrschen sowie Stärke und Kraft bzw. Macht zu haben. Anders als etwa im Lateinischen und den mit ihm verwandten romanischen Sprachen wird im Deutschen nicht streng zwischen der violentia als Gewaltaktion, der fortitudo als physikalischer Kraft und der potestas als staatlicher Gewalt unterschieden. Trotz seiner negativen Konnotierung in der Alltagssprache sagt der Begriff auch nichts darüber aus, ob eine Gewaltanwendung im Einzelfall legal oder illegal, legitim oder illegitim ist.

Wenn Juristen von Gewalt sprechen, meinen sie die Anwendung eines Zwangsmittels zur Einwirkung auf einen physischen Zustand oder auf die Willensfreiheit eines anderen Menschen. Diese Unterscheidung von vis absoluta und vis compulsiva ist im Strafrecht evident, gilt aber gleichermaßen für alle anderen Rechtsgebiete und auch für die Handlungen der Staatsgewalt. Beispiele für legale und legitime Gewaltanwendung existieren zuhauf. Staatliche Akteure wie die Bundeswehr, die Polizei und die Geheimdienste, aber auch Gerichte, Finanz- und Ordnungsbehörden, ja selbst Schulen üben täglich Gewalt gegenüber den Rechtsunterworfenen aus. Der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat besteht darin, dass der Betroffene staatlicher Gewalt in einem Rechtsstaat die Möglichkeit hat, ihre Legalität in einem rechtsförmigen Verfahren durch unabhängige Gerichte überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Auch Private können nach unserer Rechtsordnung in manchen Fällen völlig legal Gewalt gegen andere ausüben. Das betrifft zum Beispiel die Notwehr bei gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen. Zu den (hier nicht abschließend aufgezählten) notwehrfähigen Rechtsgütern zählt neben der Menschenwürde, dem Leben, der Gesundheit, der körperlichen Freiheit und dem Eigentum auch die persönliche Ehre. In Fällen von Angriffen auf diese Rechtsgüter muss der Angegriffene weder fliehen („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“) noch auf strenge Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Das ist der Inhalt des alten Rechtssprichworts „Not kennt kein Gebot.“ Einem Angegriffenen ist nämlich nicht zuzumuten, auf ein unsicheres Notwehrmittel verwiesen zu werden. Lediglich bei zwei gleichermaßen vorhandenen erfolgversprechenden Mitteln ist das jeweils mildere zu wählen. Weitere Beispiele sind die Nothilfe von Dritten, die einem Angegriffenen zu Hilfe kommen, sowie der rechtfertigende Notstand.

Es ist also zusammenfassend zu konstatieren, dass Gewalt in demokratischen Rechtsstaaten nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht ist, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern, der Funktion und dem Erhalt des Staates und seiner Einrichtungen oder dem Allgemeinwohl dient. Um die Grundrechte der von Gewalt Betroffenen zu wahren, gibt es die Möglichkeit, Gewaltakte von Privaten ebenso wie Handlungen der Staatsgewalt durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen. Die Rede, dass „Gewalt immer falsch“ sei, ist daher als Bekenntnis zu zivilisiertem und rechtskonformem Verhalten in einer friedliebenden Gesellschaft zu verstehen, widerspricht aber dem rechtstatsächlichen Befund. Dass das Postulat der Gewaltlosigkeit zudem höchst problematisch ist, wenn es gegenüber Menschen gelten soll, die selbst illegale bzw. illegitime Gewalt gegen Dritte ausüben, hat nicht zuletzt der Philosoph Karl Popper in seinem Toleranzparadoxon beschrieben.

Facebook ist nicht zu retten

Schon im ersten Beitrag dieses Blogs habe ich von schweren Mängeln des sozialen Netzwerks Facebook geschrieben, die weniger technischer Natur sind, als sich vielmehr in mangelndem Community-Management und geistiger Verwahrlosung eines Teils der Nutzerschaft zeigen. Offenbar ist dieses Problem noch wesentlich schwerwiegender, als ich zunächst vermutet hatte.

Vor zwei Wochen hat mich Facebook grundlos für eine Woche gesperrt. Grundlos heißt in diesem Fall inhaltlich grundlos. Die Ursache der Sperrung liegt nämlich darin, dass mich die Anhänger der blaubraunen Partei massenhaft gemeldet haben, weil ihnen eine meiner Twitternachrichten nicht gefiel. Während Twitter ordnungsgemäß prüft und bisher keinen meiner Tweets beanstandet hat, ist Facebook bekanntermaßen AfD-affiner, verdient mit Beratung und Werbung für diese Partei viel Geld und prüft deren Meldungen entweder überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß.

Meine erste Reaktion bestand darin, die Löschung inhaltlich anzugreifen und mich über ein Formular bei Facebook zu beschweren. Natürlich erfolgte keine Reaktion. Facebook will keine Interaktion mit seinen Nutzern, denn sie sind keine Kunden, sondern das Produkt, mit dem Facebook Werbeanzeigen verkauft. Zuviel Unruhe stört das gute Geschäft, und das läuft in Diktaturen und autoritären Gesellschaften bekanntlich ebenso gut wie in liberalen Demokratien. Ich erstellte mir – entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch ein Zweitprofil (Warum soll ich mich an die AGB halten, wenn Facebook sich nicht einmal an das deutsche Recht hält?), erstellte ein Titelbild mit dem Slogan „Facebook ist kaputt. Können wir es reparieren?“ und begann, wieder Kontakte zu knüpfen.

Doch das war möglicherweise voreilig. Ein Netzwerk, das sich ganz offenbar keinen Deut dafür interessiert, ob in seinen Kommentarspalten der braune Mob tobt und dessen Technik ermöglicht, dass sachgrundlose, rein politisch-bösartig motivierte Meldungen zum Sperren demokratischer Diskursteilnehmer missbraucht werden, ist es vielleicht gar nicht wert, dass man Mühe und Aufwand in seine Rettung setzt. Das bunte, internationale Akademikernetzwerk, das Facebook im Jahre 2006 noch war, ist jedenfalls zu einer blaubraunen Jauchegrube verkommen, die man hochtrabend vielleicht noch als Echokammer, aber kaum noch als politische Agora bezeichnen kann. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass massive Beleidigungen, Bedrohungen und üble Nachreden gegenüber Diskutanten und sogar deren Familien (die Sippenhaft lässt grüßen) von Facebook ebenfalls nur im Ausnahmefall verfolgt werden.

Ich habe daraus meine Konsequenz gezogen und werde Facebook nur noch mit meinen Blogbeiträgen und Twitter-Tweets füttern. Falls das zu Sperrungen führt, dann sei es so. Wer mit mir in Kontakt bleiben möchte, den lade ich herzlich ein, mir auf mein Twitterprofil zu folgen. Auf Twitter tobt zwar manchmal auch der blaubraune Mob, aber die dortige Moderation funktioniert wesentlich besser: Nazi-Beiträge werden relativ zuverlässig gesperrt, ich selbst habe auf Twitter trotz etlicher Sperrungsversuche der blaubraunen Brüder (die auch dort aktiv sind) bisher keine Probleme.

Alternativ bin ich auch über die Kommentare hier im Blog erreichbar. Rechnet aber nicht damit, mich noch regelmäßig auf Facebook oder über dessen Messenger zu erreichen. Denn lieber wechsele ich die Plattform, als mich dem gefährlichen rechtspopulistischen Wahnsinn von NPD, AfD und deren Anhängern zu unterwerfen.

Facebook ist kaputt, oder:
Warum ich wieder blogge

Als ich mich im Herbst 2006 bei Facebook angemeldet habe, wurde in Deutschland gerade ein Netzwerk namens Studi-VZ populär. Dessen amerikanisches Vorbild Facebook war noch klein, fein und komplett in englischer Sprache gehalten. Damals saß ich in der kleinen Bibliothek des International Student House in der Nähe des Washingtoner Dupont Circle, legte ein Profil an und vernetzte mich mit meinen Freunden aus den USA, Südkorea, Japan und Taiwan. Mit ihnen lebte, lernte und feierte ich zusammen. Gesprochen haben wir über akademische Themen, den aktuellen und zukünftigen Berufsweg, die Familie und natürlich über dies und das. Deutsche Freunde nutzen Facebook damals so gut wie überhaupt nicht.

Elf Jahre später bietet Facebook ein komplett anderes Bild. Das Netzwerk ist seit Oktober 2010 auch in Deutschland aktiv und hat mittlerweile zwei Milliarden mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, davon 31 Millionen in Deutschland. Das einstige Akademiker-Netzwerk ist für den Warenabsatz, zur Jobsuche, als Newsportal und im politischen Meinungskampf mittlerweile für viele unverzichtbar geworden.

Aber diese Relevanz hat auch Schattenseiten. Zumindest in seinem deutschsprachigen öffentlichen Teil ist Facebook vielerorts zu einer Kloake des blanken Hasses und des offenen Rassismus verkommen. Wenn man sein Profil komplett privat hält und sich nur mit seinen Freunden und Bekannten austauscht, erreicht man eventuell noch einen gewissen Nutzwert des Netzwerks. In den öffentlichen Bereichen tobt allerdings der Mob, und der ist immer häufiger völkisch-national, fremden- und demokratiefeindlich sowie zutiefst blaubraun gefärbt. Typisch für diese Angriffe ist, dass sie oft in himmelschreiend schlechter Orthografie vorgetragen werden, während zugleich oft die Höhe der deutschen Kultur im Vergleich zum Islam, den USA oder der jeweils tagesaktuell feindlichen Gruppe beschworen wird.

Kaum jemand, der auf Facebook mit offenem Visier und unter realem Namen völlig normale Kommentare zu Politik, Wirtschaft oder Kultur abgibt, ist dort noch nicht von den unterschiedlichsten Polit-Aktivisten und einer Horde von Trollen und Fake-Profilen angegriffen, denunziert oder sogar bedroht worden. Oft sind diese Profile nur wenige Tage oder sogar Stunden alt und tarnen sich mit allerlei unechten Namen, Profilbildern von Haustieren oder gestohlenen Fotografien.  Mehr als einmal wurden mir selbst ungewollte Hausbesuche, Körperverletzungen oder sogar die Vergewaltigung meiner Frau angedroht.

Trotz Druckes aus der Politik und des verunglückten Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes (NetzDG) (das von dem recht hohen illiterarischen Anteil der rechtsextremen Facebook-Horden oft fälschlich zum „Netzwerk-Durchsuchungsgesetz“ umdeklariert wird), tut Facebook recht wenig, um den rechtsextremen Tendenzen Herr zu werden. Das mag sich einerseits durch die Unfähigkeit und Überforderung der Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato erklären, die Facebook als deutsche Kontrollinstanz engagiert hat. Andererseits wird aber auch das geschäftliche Kalkül des Netzwerks einen gehörigen Anteil haben, denn die AfD und ihre Klientel sind dankbare Werbekunden, die von Facebook im Bundestagswahlkampf sogar strategisch beraten wurden, wie sie ihre fake news am wirkungsvollsten in den digitalen Äther streuen und bei den Wählern maximale Wirkung erzielen können.

Gesperrt werden dagegen seit Monaten immer mehr Menschen, die darüber nicht länger schweigen und ihre Stimme gegen Rassisten und Rechtsextremisten erheben. Dahinter mag auch die Strategie dieser Leute stecken, kritische Kommentare massenhaft über von Einzelnen gesteuerte Accounts zu melden, so dass eine automatische Sperrung erfolgt. Automatisierte Sperrsysteme, die allein auf die Zahl von Meldungen reagieren, sind mit Zitaten von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Äußerungen und erst recht mit Stilmitteln wie Ironie und Sarkasmus ganz offenbar noch überfordert. So passierte es auch mir mehrfach, dass ich in politischen Diskussionen plötzlich für einen oder mehrere Tage gesperrt wurde.

Ein solches bewusst dysfunktionales System möchte ich nicht mehr in dem Maße aktiv unterstützen, wie ich es bisher getan habe. Außerdem möchte ich die Kontrolle über meine Inhalte und die Diskussionen mit Freunden und Bekannten behalten – unabhängig davon, ob das einer rechtsextremen Klickarmee und einem schlecht programmierten Algorithmus gefällt oder nicht.

Allerdings habe ich weltweit auch noch hunderte von Freunden und Bekannten auf Facebook, und eine ähnlich funktionale Alternative für diese Plattform ist leider noch nicht in Sicht. Daher werde mich nicht komplett von Facebook zurückziehen. Allerdings wird diese Plattform für mich hinsichtlich meiner Social-Media-Aktivitäten nur noch dritte Wahl sein. Ich habe mich ganz bewusst dafür entschieden, mein zu Studien- und Referendarszeiten geführtes Blog Obiter dictum wieder zu reaktivieren. Gleichzeitig twittere ich wieder erheblich mehr als früher. Sowohl die hiesigen Blogbeiträge als auch die Twitter-Tweets erscheinen auf meinem Facebook-Profil.

Die Facebook-, Instagram- und Messenger-Apps auf meinem Smartphone habe ich mittlerweile gelöscht. Wer sicher gehen will, mich zu erreichen, sollte daher nicht auf Facebook, sondern entweder hier einen Kommentar hinterlassen, mich auf Twitter kontaktieren oder ganz altmodisch eine E-Mail schreiben. Ich freue mich über (fast) jeden Kommentar zu den künftigen Artikeln in diesem Blog. Allerdings gebe ich auch ein Wort der Warnung mit auf den Weg: Wer glaubt, er könne hier auf dem gleichem Niveau wie bei Facebook rechtsextreme Hetzparolen von sich geben, wird daran nicht lange Freude haben, Als linksgrünversiffter antideutscher Rotfaschist (früher auch bekannt als CDU-Mitglied) bin ich es nämlich mittlerweile gewohnt, bei demokratie- und rechtsstaatswidrigen Sprüchen auf das Lösch-Knöpfchen zu drücken.

In diesem Sinne: Auf ein Neues!