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Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG oder Der Streit um den Tyrannenmord (Teil 1)

Etwa eine Woche lang hat ein Shitstorm gegen meine Person angedauert, der von rechtsextremen Kreisen gesteuert und befeuert wurde. Tausende von Hasskommentaren mit Beleidigungen, Bedrohungen und sogar Mordankündigungen haben mich per E-Mail, über die sozialen Netzwerke und sogar über meinen Arbeitgeber erreicht. Auslöser des Hasses ist ein Tweet an einen Juristenkollegen, der sich mit der Legitimität gewalttätigen Handelns nichtstaatlicher Akteure beschäftigt. Im ersten Teil dieser Serie von Blogartikeln habe ich mich mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt, ob und wann die Ausübung von Gewalt im demokratischen Rechtsstaat rechtmäßig ist. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Sondertatbestand des Art. 20 Abs. 4 GG, auf den sich mein Tweet bezieht. Im heutigen ersten Teil dieses Beitrags geht es zunächst um die Entstehungsgeschichte der Norm. Der zweite Teil wird sich mit dem Inhalt und den Grenzen des Widerstandsrechts auseinandersetzen.

Im Jahre 1945 lag Deutschland nicht nur materiell, sondern auch moralisch in Trümmern. Das zwölf Jahre andauernde, „tausendjährige Reich“ hatte nicht nur einen verbrecherischen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen und weite Teile Europas verheert, sondern auch Millionen von Zivilisten aus niedrigsten Beweggründen ermordet – in den Konzentrationslagern Auschwitz, Majdanek, Belzec, Treblinka und Sobibor sogar auf industrielle Art und Weise. Der deutsche Staat, eine einstmals stolze Kulturnation, war verantwortlich für einen ebenso traurigen wie singulären Höhepunkt in der Verbrechensgeschichte der Menschheit.

Als Reaktion darauf verlor Deutschland nicht nur einen Teil seines Territoriums, dessen bisherige Bewohner größtenteils vertrieben wurden. Es wurde auch den Besatzungsmächten unterstellt, die für eine gewisse Zeit die deutsche Staatsgewalt ausübten. Dass dies, gerade vor dem Hintergrund des soeben beginnenden Ost-West-Konfliktes, kein Dauerzustand bleiben konnte, wurde den Regierungen in Washington, London und Paris sehr schnell klar. Auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz im Frühjahr 1948, an der neben den drei westlichen Besatzungsmächten auch die Regierungen der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs teilnahmen, wurde der zukünftige Status des westlichen deutschen Landesteils intensiv diskutiert. Die Mächte einigten sich auf einen föderativen Staatsaufbau unter internationaler Kontrolle der Montanindustrie. Damit waren nicht nur die Weichen für die Gründung der Bundesrepublik, sondern auch der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt, die sich mittlerweile zur Europäischen Union weiterentwickelt hat.

Der weitere Verlauf der Geschichte ist bekannt: Auf dem Konvent von Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat in Bonn wurde das Grundgesetz erarbeitet, das zunächst die westdeutschen Bundesländer annahmen (lediglich Bayern stimmte nur unter dem Vorbehalt zu, dass mindestens zwei Drittel der übrigen Länder das Grundgesetz ratifzierten). Am 23. Mai 1949 stimmte auch der Parlamentarische Rat mit Ausnahme zweier kommunistischer Abgeordnete für die neue deutsche Verfassung.

Als das Grundgesetz am 24. Mai 1949 in Kraft trat, stellte es einen bewussten Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft dar, indem es die Menschenwürde als zentralen Verfassungswert benannte und den Katalog der Grundrechte für die deutschen Bürgerinnen und Bürger sowie der Menschenrechte den Normen über den Staatsaufbau voranstellte. In Art. 20 GG fanden sich die Staatsprinzipien der Bundesrepublik: Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat und Rechtsstaat. Das Widerstandsrecht, das heute in Art. 20 Abs. 4 GG normiert ist, fand sich zu jener Zeit aber noch nicht in der Verfassung.

Dabei hatte der Parlamentarische Rat ausführlich über die Einführung eines Widerstandsrechts gegen verbrecherisches Regierungshandeln beraten. Besonders der nationalkonservative Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm von der Deutschen Partei (DP, später wechselte er zur CDU und wurde langjähriger Bundesverkehrsminister) forderte vehement, eine Widerstandsregelung in das Grundgesetz aufzunehmen:

„Bei Verfassungsbruch sowie rechts- und sittenwidrigem Mißbrauch der Staatsgewalt wird ein Widerstandsrecht anerkannt. Öffentliche Amtsträger sind in diesen Fällen zum Widerstand verpflichtet.“

Dieses Ansinnen scheiterte ausgerechnet an der SPD, deren einflussreicher Abgeordneter Carlo Schmid darin eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ zu entdecken vermochte. In einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte aus den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik betonte die Judikative allerdings, dass ein solches Widerstandsrecht der Rechtsordnung inzwischen nicht mehr fremd sei.

Damit hätte es sein Bewenden haben können. Doch im Jahre 1968 verabschiedete der Deutsche Bundestag vor dem Eindruck des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts sowie zunehmender Proteste von Studierenden und anderer Teile der Bevölkerung die Pläne für eine Notstandsverfassung. Neben der militärischen und politischen Begründung für die neuen Grundgesetz-Regelungen über den Ausnahmezustand, den Spannungsfall, den Verteidigungsfall und den Katastrophenfall trat der Wunsch der Bundesregierung, weitere Souveränität gegenüber den alliierten Mächten zu erhalten, deren Notstandsrechte erst mit dem Beschluss der Notstandsverfassung erloschen.

In der Politik und in der allgemeinen Öffentlichkeit fand diese Grundgesetzänderung ein geteiltes Echo. Während viele in ihr eine Stärkung der westdeutschen Demokratie sahen, die mit den neuen Regelungen auch für politisch und militärisch schwierige Zeiten gewappnet war, befürchteten andere Zustände wie am Ende der Weimarer Republik, in der immer kürzer amtierende Regierungen nur noch mittels Notverordnungen regieren konnten – was am Ende geradewegs in die nationalsozialistische Diktatur führte.

Zur Beruhigung der Kritik entschied sich die parlamentarische Mehrheit daher im Juni 1968 und damit rund einen Monat nach Verabschiedung der Notstandsgesetze dazu, auch das Widerstandsrecht in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit sollte einerseits Misstrauen in der Bevölkerung gegen einen zu autoritär auftretenden Staat abgebaut und andererseits klar gestellt werden, dass der Schutz des demokratischen Rechtsstaats nicht allein der öffentlichen Gewalt obliegt, sondern zugleich Aufgabe jeder  Staatsbürgerin und jedes Staatsbürgers ist. Denn der neue Art. 20 Abs. 4 GG ist zwar als ultima ratio für die akute, schwerste Bedrohung bzw. den Fall des demokratischen Rechtsstaats ausgestaltet, kann aber zugleich als „Jedermannsrecht“ von jeder und jedem Einzelnen unabhängig von Stellung, Beruf oder Amtsträgereigenschaft in Anspruch genommen werden.

Zugleich beendete die Verabschiedung des Art. 20 Abs. 4 GG auch eine jahrzehntelange Debatte über die Frage, ob die Widerstandstaten gegen das verbrecherische Regime der Nationalsozialisten gerechtfertigt gewesen seien. Denn das Hitler-Regime hatte sich seit der Machtergreifung im Jahre 1933 stets mit dem Schein der Legalität ummantelt und versucht, auch nur die Vermutung eines revolutionären Umbruchs zu widerlegen. Die Gesetze des Kaiserreichs und der Weimarer Republik galten formal weiter, und der nationalsozialistische Gesetzgeber begnügte sich mit „Korrekturen“: Erst strich er Juden und andere Gegner aus dem Kreise der „Volks-“ , dann aus dem der „Rechtsgenossen“, und nach dem sozialen Tod folgte die physische Vernichtung. Der Reichstag wurde erst angezündet, dann komplett ausgeschaltet. Nationalsozialistische „Rechtswahrer“ wie der zwar intellektuell brillante, aber moralisch völlig verkommene Rechtsprofessor Carl Schmitt legitimierten nicht nur jedes materielle Unrecht. Sie erklärten auch die Einhaltung formeller Rechtsvorschriften für obsolet, indem sie den Führerbefehl oder auch nur einen (im schlimmsten Fall fiktiven) Führerwillen als gleichwertig mit dem Gesetz oder ihm sogar übergeordnet sahen.

Dennoch waren viele Deutsche in der jungen Bundesrepublik der Ansicht, dass der Widerstand gegen den Nationalsozialismus, wie sie beispielsweise viele Kommunisten und Sozialdemokraten, die Mitglieder der Weißen Rose oder des Kreisauer Kreises geleistet hatten, unrechtmäßig gewesen sei. Noch bis in die 1970er Jahre galten Angehörige des Widerstandes als Vaterlandsverräter, zumal während des Krieges – heute sieht sie die große Mehrheit der Bevölkerung als Helden an. Der Rechtslehrer Gustav Radbruch, der als erster deutscher Professor am 8. Mai 1933 aus dem Staatsdienst entlassen worden war, verfasste kurz nach dem Krieg noch unter dem Eindruck der NS-Staatstätigkeit seine Lehre vom gesetzlichen Unrecht, das dem überpositiven, gerechten Recht weichen müsse. Mit der Kodifizierung des Widerstandsrechts in Art. 20 Abs. 4 GG  hat sich diese Lehre endgültig durchgesetzt. Im Juni 1968 hat der Deutsche Bundestag letztlich auch ein Zeichen dafür gesetzt, dass der Widerstand gegen das verbrecherische Hitler-Regime gerecht und gut war.

Neben dieser historischen Komponente ist das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG auch eine geltende Verfassungsnorm, die nur derzeit (glücklicherweise) keinen Anwendungsbereich besitzt und hoffentlich niemals einen besitzen wird. Wie der Tatbestand des Widerstandsrecht heute ausgestaltet ist, wann er eingreift, was er erlaubt und wo seine tatsächlichen und rechtlichen Grenzen liegen, davon soll im folgenden Blogbeitrag dieser Serie die Rede sein.

Alexander Gauland
und der letzte Jude von Winnyzja

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl im September 2017 äußerte sich Alexander Gauland, der alte und neue Bundessprecher der AfD, in einer Rede vor Parteianhängern wie folgt über die deutsche Vergangenheitsbewältigung:

„Wenn die Franzosen zu Recht stolz auf ihren Kaiser sind und die Briten auf Nelson und Churchill, haben wir das Recht, stolz zu sein auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen.“

Diese Sicht auf die deutsche Geschichte erstaunt und dient natürlich der offenkundigen Bedienung rechtsextremer Wählerschichten. Historisch, politisch und gesellschaftlich ist sie unhaltbar, denn weder haben französische Kaiser, Admiral Nelson oder Premierminister Churchill völkerrechtswidrige Angriffskriege mit weltweit mehr als 50 Millionen Toten vom Zaun gebrochen, noch waren sie unterstützend daran beteiligt, mehr als 13 Millionen unschuldiger Zivilisten und Kriegsgefangene zu ermorden, davon etliche Millionen auf industrielle Art in den Konzentrationslagern Auschwitz und Majdanek. Diese „Leistungen“ hat allein die nationalsozialistische deutsche Regierung vollbracht – und mit ihr die deutschen Soldaten und der deutsche Verwaltungsapparat. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Kriegsverbrechen, die die Wehrmacht, die SS, der SD, die Gestapo und andere in deutschen Diensten in fast ganz Europa und darüber hinaus begangen haben.

Als Reaktion auf dieses geschichtsvergessene, dummfreche und amoralische Zitat, das offenkundig nur dazu dient, den Rahmen des in diesem Lande Sagbaren wieder etwas nach rechtsaußen zu verschieben, ging das obige Bild in den sozialen Netzwerken viral. Da es mir als Antwort auf Gauland sehr passend erschien, habe auch ich es geteilt und dazu die folgenden zwei Sätze auf mein Facebook-Profil geschrieben:

„Das Bild zeigt einen deutschen Soldaten beim Erschießen eines Juden während eines Massenmords in der Ukraine. Was einen Herrn Gauland und seine braunen Spießgesellen daran stolz macht, kann wohl kein geistig normaler Mensch verstehen.“

Für dieses Posting habe ich viel Zuspruch quer durch fast alle politischen Lager erhalten. Es dauerte aber auch nicht lange, bis die ersten empörten Reaktionen von rechtsaußen eintrudelten. Mir wurde beispielsweise vorgeworfen, damit meine Vorfahren zu verraten. Eine andere Kommentatorin erklärte, diese Thematik müsse „auch für unsere Kinder […] endlich mal ein Ende“ haben: „Wie sollen deutsche Kinder Stolz auf das Heimatland erlernen, wenn ihnen so eine Scheisse [sic] präsentiert wird?“Mit dieser Kritik kann ich gut leben, denn right or wrong – my country habe ich noch niemals für eine akzeptable Sichtweise gehalten, und das schließt auch Vorfahren ein, die sich an verbrecherischen Angriffskriegen beteiligt haben. Ob „Stolz auf das Heimatland“ ein im 21. Jahrhundert noch wesentlicher Erziehungsgedanke sein sollte, sei auch einmal dahingestellt.

Ein anderer Kommentator ermahnte mich, „bitte niemals [zu] vergessen“, dass „unsere deutschen Soldaten [im] 2. Weltkrieg einen Eid auf menschenwürdiges Verhalten geschworen“ hätten. Das ist zwar blühender Unsinn, wie man beispielsweise hier nachlesen kann, aber offenbar glauben das manche Zeitgenossen wirklich.

Ein weiterer Diskutant entblödete sich nicht, darauf hinzuweisen, dass das Opfer auch einen Nichtjuden wie zum Beispiel einen Deutschen, Polen, Belgier oder Russen zeigen könne (als ob es keine jüdischen Deutschen, Polen, Belgier oder Russen gäbe) und es möglicherweise nicht wegen seines Glaubens, sondern aufgrund von Sabotage oder Spionage hingerichtet worden sei. Verwundert es da noch jemanden, dass sich dieser einfältige Mensch im nächsten Satz darüber beklagte, ich machte mit meinem Posting die AfD schlecht? Und wie soll man denn eine Partei gutreden, deren Anhänger Opfern des nationalsozialistischen Massenmordes eingebildete Straftaten unterstellen, nur um die Aussage ihres Vorsitzenden noch irgendwie zu rechtfertigen?

Schwerer wiegt da schon der Einwand, das von mir geteilte Bild zeige weder eine Szene in der Ukraine, noch seien deutsche Soldaten daran beteiligt. Ich hatte das nämlich nicht weiter recherchiert und mit n-tv der ersten Nachrichtenseite geglaubt, die dieses Bild ebenfalls verwendete. Wer sich übrigens dafür interessiert, wie damals viele Wehrmachtssoldaten über ihre Mordtaten dachten und worauf der feine Herr Gauland heute stolz sein möchte, der lese den dortigen Artikel gern einmal nach. Kurz zusammengefasst: das Welt-, Menschen- und Frauenbild dieser Naziverbrecher ist zum Kotzen, und die Wehrmachtssoldaten waren gut über die Vernichtung der Juden und „Untermenschen“ informiert.

Was also zeigt dieses Bild? Eine umgekehrte Bildsuche ergibt, dass es auf tausenden Internetseiten angezeigt wird. Teilweise wird als Quelle die Library of Congress angegeben, teilweise das Russische Staatsarchiv. Auch die englische Wikipedia verwendet das Bild in den Artikeln Einsatzgruppen trial, The Holocaust in Ukraine und The last Jew in Vinnitsa. Das Foto befindet sich auch auf der Internetseite des Gedenkstättenportals zu Orten der Erinnerung in Europa, die die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreibt. Dort heißt es zu diesem Bild: „Vermutlich Winniza, um 1942, Erschießung eines ukrainischen Juden, Instytut Pamięci Narodowej“.

Winnyzja bzw. Winniza, in anderen Sprachen auch Ві́нниця, Винница, Winnica, Vinnitsa, Vinnytsia oder Vinica geschrieben, ist eine Großstadt in der Ukraine. Auf der Seite der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas heißt es zu dieser Stadt:

„Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten in Winniza etwa 33.000 Juden. Die deutsche Wehrmacht besetzte die Stadt am 19.7.1941. Zuvor hatten ungefähr 17.000 Juden aus Winniza fliehen können. Zusammen mit der Wehrmacht rückten Verbände der Einsatzgruppe C ein. Wenig später errichteten die Besatzer ein Ghetto für die jüdische Bevölkerung von Winniza. Im September 1941 erfolgten die ersten Massenerschießungen in Winniza: Das Polizeibataillon 304 erschoss am 5. September 1941 2.200 Juden, die Polizeibataillone 45 und 314 erschossen mindestens 18.000 Juden am 19. und 20. September. Ende 1941 wurde das Gebiet für »judenfrei« erklärt. Doch unzählige jüdische Facharbeiter aus Winniza und Umgebung mussten bis 1942 Zwangsarbeit beim Bau des Führerhauptquartiers »Wehrwolf« [sic] in der Nähe der Stadt leisten. Von ihnen wurden viele von der SS erschossen. Diejenigen, die die Selektionen überlebten, wurden in Arbeitslager deportiert.“

Der ZDF-Haushistoriker Guido Knopp schreibt in seinem Buch „Der zweite Weltkrieg. Bilder, die wir nie vergessen“ auch über die Erschießung der Juden in Winnyzja:

„Es ist ein erschütterndes Dokument des Holocausts: Umgeben von einer Menge gaffender Zuschauer, darunter auch Angehörige der Wehrmacht, hält ein SS-Mann am Rand einer Grube, in der schon zahlreiche Leichen liegen, einem Mann die Pistole an den Kopf. »Der letzte Jude von Winniza« soll auf dem Originalfoto gestanden haben, das nach sowjetischen Angaben bei einem gefallenen deutschen Soldaten gefunden wurde. Ob dies tatsächlich der Fall war und ob diese Hinrichtung tatsächlich in Winniza stattfand, wissen wir nicht. Was wir aber wissen, dass sich solche Szenen hunderttausendfach im Rücken der Ostfront abspielten.
Die Täter waren Angehörige der »Einsatzgruppen«, die nichts anderes darstellten als mobile Todesschwadrone. Ihre Aufgabe war eindeutig: »die Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente im Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe.« Konkret hieß dies: Die rückten im Windschatten der Wehrmacht vor, durchkämmten systematisch die besetzten Gebiete nach ideologischen und rassischen Feinden des Dritten Reichs und ermordeten diese.“

Das ist zwar eine zutreffende Bildbeschreibung, lässt die Frage nach der Herkunft des Bildes und der Identität der abgebildeten Personen jedoch noch immer offen. Eine Bildsuche in den Archiven der israelischen Holocaustgedenkstätte Yad Vashem ergibt, dass das Foto dort dem Massaker an den ukrainischen Juden in Winnyzja im Juli 1941 zugeordnet wird (Archiv-Nr. 2626/4). Das Foto zeige Mitglieder der Einsatzgruppe C, geleitet vom Juristen (!) und Kriegsverbrecher Emil Otto Rasch. Dieser war für rund 80.000 „Sonderbehandelte“ verantwortlich, ein Euphemismus für den Massenmord. Nach der Beschreibung des englischen Wikipedia-Artikels The last Jew in Vinnitsa ist die Datierung auf das Jahr 1941 jedoch unzutreffend, da das letzte Massaker an den Juden des Ortes im Jahr 1942 stattfand. Die handschriftliche Notiz auf der Rückseite des Fotos muss aber natürlich nicht stimmen – sie kann auch der zynische Kommentar eines Mitglieds der Einsatzgruppe sein.

Ein besonders penetranter Fake-news-Rufer auf meinem Facebook-Profil insistierte mehrfach, das Bild zeige keine Szene in der Ukraine, sondern die Erschießung eines Kommunisten in Lettland durch die Waffen-SS. Ich verstehe bis heute nicht, warum es besser sein soll, wenn Herr Gauland auf die Erschießung von Kommunisten durch Soldaten der Waffen-SS stolz ist, als wenn er sich über die Ermordung von Juden durch Wehrmachtssoldaten und Einsatzgruppen freut. Einen Beleg für die Behauptung, das Bild zeige eine Szene in Lettland, habe ich übrigens trotz einer mehrstündigen Recherche für diesen Beitrag nicht finden können.

Was bleibt zu dieser Angelegenheit noch zu sagen? Vielleicht nur, dass es die Rechtsextremisten nicht nur trotz, sondern gerade wegen solcher Aussagen mit 12,6 % in den Deutschen Bundestag geschafft haben. Die AfD gewinnt also Wähler mit geschichtsklitternden Parolen, die früher nur von der NPD vertreten wurden, und fischt bewusst im Trüben. Wer solche Aussagen wie Alexander Gauland tätigt, grenzt sich mitnichten glaubhaft von rechtsextremen Verfassungsfeinden und neuen Nazis ab, sondern stellt sich bewusst an deren Seite. Die oben dargestellten Kommentare der AfD-Anhängerschaft zeigen zudem, welche irrigen Vorstellungen zumindest bei Teilen der Wähler über die schlimmste Zeit der deutschen Geschichte kursieren und dass sie teilweise heroisiert, teilweise bewusst verdrängt und teilweise schlicht ignoriert wird. Das sollten Demokraten jeglicher Couleur diesen Leuten nicht durchgehen lassen. Der politische Kampf gegen die AfD hat gerade erst begonnen.