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„Irgendwas hat jeder, und das ist vollkommen okay.“

TRIGGERWARNUNG: In diesem Beitrag geht es um die Erkrankung an einer Depression! Haben Sie Suizidgedanken? Unter 0800-1110111 erreichen Sie die Telefonseelsorge. Sie können auch den Rettungsdienst unter 112 oder eine psychiatrische Einrichtung in Ihrer Nähe kontaktieren. Sie finden auch bei Frans-hilft.de weitere Informationen.

 

Von außen betrachtet führt der Rechtsanwalt, Blogger und Twitterer Byung Jin Park alias @herrpandabaer ein erfolgreiches und glückliches Leben. Als Kind koreanischer Eltern, die aus beruflichen Gründen von Seoul nach Südhessen umzogen, erlebt er zwar zunächst einen Kulturschock. Doch er gewöhnt sich schnell ein und erlernt die deutsche Sprache. Dann absolviert er erfolgreich das Gymnasium, bekommt Klavierunterricht, treibt Sport und wird zunächst Jurastudent und dann Rechtsanwalt. Er verliebt sich, heiratet und wird bald Vater einer kleinen Tochter. In einer Wirtschaftsrechtskanzlei gewinnt er das Vertrauen seiner Mandanten und gilt schnell als zuweilen „giftiger“, aber auch zupackender und erfolgreicher Rechtsanwalt.

Das alles klingt nach einem glücklichen und gelingenden Leben – jedoch nur nach außen. Innerlich fühlt sich Park schon lange leer und verzweifelt. Darüber hat er mit „Ins Leere gelaufen“ ein autobiographisches und schonungslos ehrliches Buch geschrieben, das soeben im Münchner mvg Verlag erschienen ist.

Park beschreibt, wie die Beziehung zu seiner Ehefrau in die Brüche geht, seine körperliche Konstitution immer schwächer und sein Körpergewicht immer höher wird, dass er nachts keinen Schlaf findet und ihm das Aufstehen immer schwerer fällt. Seine Krankheitstage häufen sich, selbst einfache Arbeiten wie das Öffnen der täglichen Post kosten ihn immer mehr Kraft. Manchmal kommt er überhaupt nicht mehr aus dem Bett, aber je matter sein Körper ist, desto stärker arbeitet sein Geist gegen ihn – mit Ängsten, Selbstvorwürfen, Albträumen und Panikattacken.

Beruflich kann Park das Schlimmste abwenden: Er wechselt zwar mehrfach die Stelle, verdient aber immer genug, um sich und seine Familie über Wasser zu halten. Privat verliert er jedoch fast alles: Den Kontakt zu Eltern und Schwester hatte er schon vor Jahren abgebrochen, nun geht seine Ehe in die Brüche. Park muss aus seinem Haus ausziehen und kommt, nur mit einer Sporttasche und zwei Anzügen als Gepäck, in einer WG unter.

Park hat in dieser Situation allerdings mehrfach Glück: Eine Therapeutin, die er eigentlich wegen der Beziehungsprobleme mit seiner Ehefrau aufsucht, konfrontiert ihn mit einer überraschenden Diagnose – Depression. Park reagiert zunächst abwehrend, spürt aber schnell, dass die Diagnose stimmen könnte. Auf Twitter lernt er eine junge Frau kennen, die ihm zunächst Trost spendet und die dann erst zu seiner Freundin und dann zu seiner Lebenspartnerin wird. Sie und ihr Umfeld bringen Park dazu, die Notwendigkeit einer Therapie einzusehen. Eine psychiatrische Privatklinik am Chiemsee hat schnell einen Platz für ihn.

In dieser Klinik am Chiemsee spielt der Hauptteil des Buches: Der gequälte Rechtsanwalt beginnt mit einem intensiven Therapie- und Trainingsprogramm. Durch körperliche Anstrengungen werden sein Körper wieder fitter und sein Geist klarer. An einem Tag zu Beginn der Therapie erkennt der Autor erleichtert:

„Irgendwas hat jeder, und das ist vollkommen okay.“

Die Beschäftigung mit seiner Umwelt, mit Musik, Tanz, Sport und seinen Mitpatienten sowie die therapeutischen Gespräche führen bei Park binnen kurzer Zeit zu einem Perspektivwechsel: Er sieht nicht mehr nur seine Defizite, sondern lässt die Erkenntnis zu, dass er ein beruflich und privat durchaus erfolgreicher Mensch ist, der stolz auf sich sein und seine eigenen Fehler verzeihen darf. Es gelingt ihm, seine negativen Gefühle wie z.B. seine Wut zu erkennen und ihnen einen Platz in seinem Denken zuzuweisen, ohne sich von ihnen überwältigen zu lassen. Dabei findet Park während seines Heilungsprozesses immer wieder gelungene sprachliche Bilder, die den nicht-depressiven Leserinnen und Lesern einen gewissen Einblick in die Mechanismen der Erkrankung geben.

Die Lektüre des Buches ist trotz des bedrückenden Themas ein Vergnügen. An keiner Stelle wirkt der Autor weinerlich oder anklagend und geht allenfalls mit sich selbst ab und an etwas zu hart ins Gericht. An manchen Stellen blitzt ein messerscharfer Verstand auf, und trotz vieler schmerzvoller Schilderungen gibt es immer wieder humorvolle Stellen. Wenn Park über die Beziehung zu seiner kleinen Tochter reflektiert oder das Erleben von Deutschen mit Migrationshintergrund beleuchtet, erfährt der Leser die tiefe Humanität und Menschenfreundlichkeit des Autors. Es ist kein Wunder, dass es Park gelungen ist, auf Twitter und im richtigen Leben trotz seiner Depression vielfache Freundschaften zu schließen und zu bewahren – mit einem solchen Menschen möchte man einfach befreundet sein.

Am Ende des Buches beschreibt Park, dass er seine Krankheit wie die meisten Menschen, die an Depressionen leiden, nicht vollständig überwunden hat. Es ist ihm aber gelungen, Routinen zu entwickeln, um nicht mehr in die dunkle Leere zu laufen. Dazu gehören sportliche Aktivitäten, aber auch der wiedergefundene Kontakt zu seinen Eltern sowie die Veränderung seiner Arbeitsumstände als Rechtsberater. Dass Park trotz seiner Erkrankung ein Hochleister ist, zeigt sein Rekord-Klinikprogramm – er bucht quasi alle verfügbaren Kurse, macht Zusatz-Sporttrainings, veranstaltet schon nach kurzer Zeit Musikabende für seine Mitpatienten, schreibt Dankesbriefe an einen Großteil des Personals und dann auch noch ein Buch über seine Erfahrungen.

Der Autor weist am Schluss selbst darauf hin, dass er nur von einer leichten Form der Depression betroffen ist. Da das Buch rein autobiographisch ist, gewinnt der Leser auch keinen Einblick in stationäre Psychotherapien in öffentlichen Krankenhäusern, medikamentöse Therapien, schwerere Verlaufsformen und die leider häufige Suizidproblematik bei Depressionen. Das macht die Lektüre aber nicht weniger wertvoll. Park geht es nämlich auch darum, für einen offenen und nicht stigmatisierenden Umgang mit der Depression zu werben. Die Seele kann genauso erkranken wie der Körper, und eine psychische Krankheit macht ihn nicht zu einem schlechteren Rechtsanwalt, Vater oder Menschen. Es ist daher zu wünschen, dass diesem rundum empfehlenswerten Buch viele Leserinnen und Leser beschieden sein mögen.

Byung Jin Park: Ins Leere gelaufen. Wie ich meine Depression überwand und mich selbst neu kennenlernte, mvg Verlag München , 239 Seiten, 14,99 €

Wie ich einmal fast ins ARD-Fernsehen gekommen wäre

Am vergangenen Freitag saß ich mit meiner Familie in einem Amsterdamer Café, als das Telefon läutete. Es meldete sich eine Mitarbeiterin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), die für das Fernsehmagazin Kontraste an einem Beitrag über den Rechtsruck in der CDU arbeitete. Sie war bei ihrer Recherche auf meinen Tweet zu Annegret Kramp-Karrenbauer gestoßen, in dem ich meinen Parteiaustritt erklärt hatte, und der zu über 22.000 Reaktionen von Twitterern geführt hatte:

Zu diesem Tweet, meinen früheren ehrenamtlichen Tätigkeiten für die CDU und meine Ansicht zur so genannten Werteunion befragte mich die Journalistin einige Minuten und meinte dann, dass das eine wunderbare Ergänzung zu ihrem Beitrag darstelle – ob ich wohl bereit wäre, dazu in den kommenden Tagen ein Interview aufzuzeichnen?

Da ich gerne Auskunft gebe, wenn man mich etwas fragt, und eine gewisse Eitelkeit mir ebenfalls nicht fremd ist, sagte ich kurzentschlossen zu. Das führte zu einer ganzen Reihe weiterer Telefonate, um einen Termin für die Aufzeichnung des Interviews zu finden. Die Redaktion schlug u.a. vor, dass ich den CDU-Ortsverband Haste (ein Stadtteil von Osnabrück) bei seinem alljährlichen Spargelessen mit meinem Unmut über den Rechtsruck der Partei konfrontieren sollte. Das könnte doch tolle Diskussionen und lebendige Bilder erzeugen. Diesen Vorschlag lehnte ich ab – erstens kenne ich so gut wie niemanden in diesem Ortsverband, zweitens möchte ich niemanden mit einem ARD-Fernsehteam beim Spargelessen stören (schon gar nicht den CDU-Ortsverband Haste, der mit hoher Wahrscheinlichkeit unschuldig am Treiben der so genannten Werteunion ist), und drittens hatte ich an diesem Abend schon einen beruflichen Termin in Hannover.

Wir einigten uns deshalb darauf, am vergangenen Dienstag ein Interview in Hannover zu führen. Ein von mir empfohlenes Restaurant in der Oststadt stellte eigens außerhalb der Öffnungszeiten seine Terrasse zur Verfügung, und zwei Baustellen an der Straße stellten zeitweise ihre Arbeit ein. Nach einem halben Schulungstag an unserer Krankenhausakademie, an der ich ein Seminar über Rechtsprobleme der Sterbehilfe gegeben hatte, kam ich etwas abgehetzt in der Nähe des Drehortes an. Ich bemerkte, dass mir die Haare wild vom Kopf abstanden. Schnell nahm ich deshalb noch einen kurzen Umweg zu einem in der Nähe gelegenen Supermarkt (oben sagte ich ja schon etwas zum Thema Eitelkeit), um einen Kamm oder eine Haarbürste zu erwerben. Allerdings musste ich bald feststellen, dass ich in das einzige Geschäft Mitteleuropas geraten war, das solche Gegenstände in ihrer Abteilung für Hygieneartikel nicht führte. Notdürftig strich ich mir also mit den Fingern die Haare glatt und eilte zum Drehort.

Dort begrüßten mich die Reporterin Cosima Gill, ein Kameramann und ein Mitarbeiter für den Ton. Ich war erstaunt, dass das Team gleich zwei Kameras mitgebracht hatte, während ich doch nur ein einziges Gesicht für den Beitrag zur Verfügung stellen konnte. Frau Gill erklärte das damit, dass sich die ARD für ihre Magazinsendungen eine hochwertigere Optik leiste, als das zum Beispiel bei Nachrichtensendungen wie der Tagesschau der Fall sei. Auch gäbe es in den Nachrichtenmagazinen deutlich mehr Zeit, um Hintergründe zu recherchieren, Beiträge zu konzipieren und zu schneiden. Der Zuschauer nehme das gut an, die Redaktion erhalte auch regelmäßig viele Reaktionen, und nach jeder Sendung gäbe es zudem eine professionelle externe Sendungskritik, die Verbesserungsvorschläge mache.

Dass man sich für mich als einfaches (ehemaliges) Parteimitglied von der Basis ohne Amt, Funktion und Ambitionen auf eine politische Karriere interessierte, erstaunte und erfreute mich natürlich. Frau Gill erläuterte mir, dass man im Kontraste-Beitrag zunächst über die Werteunion als Scharnier zur rechtsnationalen AfD berichten wolle und mich am Ende des Beitrags als ehemaliges „einfaches Mitglied“ zu Wort kommen lassen wolle, das sich (auch) deshalb von der CDU abgewendet habe. Das fand ich passend, weshalb ich dann über etwa zwei Stunden immer wieder erläuterte, warum ich nach 19 Jahren aus der CDU ausgetreten war: Das Statement der Parteivorsitzenden zur ihrer Ansicht nach notwendigen Regulierung der Meinungsfreiheit im Internet war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hatte. Es ist tatsächlich so, dass mich der spürbare Rechtsruck in der CDU insgesamt besorgt , der sich auch durch die so genannte Werteunion ausdrückt.

Einige Statements musste ich ungefähr zehn Mal wiederholen, weil sie entweder zu lang waren, zu wenig „Emotionen rüberbrachten“ („Regen Sie sich doch mal richtig auf!“) oder weil ich entgegen der Regieanweisung direkt in die Kamera geschaut hatte. Dennoch attestierte mir Frau Gill später, dass viel brauchbares Material entstanden sei und ich mich für jemanden, der noch niemals ein Fernsehinterview geführt hatte, ganz ordentlich geschlagen hätte.

Mit dem Interview war die Sache allerdings noch nicht erledigt. Anschließend wurden noch so genannte „Schnittbilder“ gedreht, die in einem Beitrag verwendet werden können, während der Sprecher dem Zuschauer etwas erklärt. Ich tippte also wild in die Tasten meines Notebooks, öffnete diverse Tweets, schaute mit Frau Gill Bilder an, die Ausschnitte aus meiner früheren kommunalpolitischen Basisarbeit zeigen, und ging mit ihr mein eigens mitgebrachtes Austrittsschreiben durch, das ich vor ein paar Tagen an das Konrad-Adenauer-Haus gesendet hatte.

Nach einer weiteren halben Stunde waren auch diese Bilder im Kasten. Nun sollte es aber noch zu einem CDU-Plakat gehen, um dem Zuschauer auch eine optische Verbindung zur Partei zeigen zu können. Das Problem dabei: Einige Tage nach der Wahl waren die meisten Plakate der Parteien schon abgehängt worden, weil Bußgelder drohen, wenn man sie nach einer Wahl zu lange hängen lässt. Die CDU Hannover macht diesbezüglich eine hervorragende Arbeit, und wir mussten bis ans südliche Ende des Maschsees fahren, um noch einige Plakate zu entdecken. Vor denen lief ich dann noch etwas hin und her, um nochmals „mit langer Brennweite“ gefilmt zu werden.

Während der Fahrt durch die Stadt erfuhr ich von Frau Gill dann noch diverse Details zu den Produktionsprozessen in der Redaktion und Erlebnisse, die Reporterinnen und Reporter dieser Tage machen, wenn sie über Rechtsextreme berichten. Wer sich für die erschreckenden Details interessiert, mag auf dem Blog Medien.Macht.Verantwortung nachlesen. Bemerkenswert fand ich auch die Aussage, dass Menschen in Westdeutschland, die nicht interviewt werden wollten, dies einfach so sagten, während eine Absage in Ostdeutschland oft mit Beleidigungen und Beschimpfungen sowie Sprüchen über die „Lügenpresse“ und den „Staatsfunk“ verbunden seien.

Insgesamt sind an diesem Nachmittag mehr als 30 Gigabyte Rohmaterial entstanden, die noch am gleichen Abend geschnitten und in den Beitrag eingefügt werden sollten. An Tagen kurz vor der Sendung werde von der Redaktion über die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes hinaus gearbeitet, dafür sei es dann aber in anderen Wochen etwas entspannter.

Zwei Tage später, am gestrigen Donnerstag, sollte der Beitrag dann gesendet werden. Etwa drei Stunden vor der Sendung erhielt ich einen Anruf, dass man es sehr bedauere, dass man mich aus dem Beitrag herausnehmen müsse. Kurzfristig hätte man noch Statements der CDU-Politiker Ruprecht Polenz und Elmar Brok erhalten und lange innerhalb der Redaktion diskutiert, was den Beitrag besser abschließen würde. Dabei sei dann mein Interview entfallen.

Ich bin darüber nicht besonders unglücklich. Die Entscheidung der Redaktion zeigt zwar, dass man dem ARD-Zuschauer immer noch lieber den etablierten Politikbetrieb zeigt als Akteure, die in den sozialen Netzwerken mitreden. Persönlich habe ich allerdings nur ein paar Stunden meiner Zeit geopfert und dabei viel über die Arbeit von Redaktionen und die technische Fernsehproduktion gelernt. Ein bisschen davon möchte ich mit diesem längeren Blogbeitrag teilen, der natürlich nicht enden soll, ohne auf den fertigen Beitrag der Kontraste-Redaktion zu verlinken.

Abmahnen, aber richtig

Im Zusammenhang mit meiner erfolgreichen Entsperrung durch Twitter werde ich gerade andauernd gefragt, wie so eine Abmahnung funktioniert. Das Vorgehen gegen Twitter hat die Kanzlei Löffel Abrar auf ihrem Blog vor einigen Tagen ganz richtig beschrieben. Die Abmahnung ist nach deutschem Recht notwendig, damit Twitter in einem gerichtlichen Verfahren einem Antragsteller bzw. Kläger nicht entgegenhalten kann, dass es über den Grund der Beschwerde nicht informiert worden sei. Außerdem, und das ist die wohl noch wichtigere Wirkung, setzt es ein deutliches Zeichen: Sie meinen es nun sehr ernst!

Auf vielfache Nachfrage habe ich eine kleine Hilfestellung niedergeschrieben. Sie soll alle unterstützen, die mit dem richtigen Text für das Abmahnungsschreiben ringen.

Achtung: Die folgende Anleitung richtet sich ausschließlich nach dem deutschen Recht. Sie gilt nicht für Österreich, nicht für die Schweiz, nicht für Belgien, nicht für Luxemburg und schon gar nicht für Länder außerhalb des deutschen Sprachraums. Falls Sie dortiger Twitter-Nutzer sind, fragen Sie einen freundlichen Advokaten Ihres Rechtssystems nach Rat!

Grundsätzlich gilt: Das folgende Muster ist nur ein Beispiel, wie man die Sache angehen kann, und sollte auf den individuellen Einzelfall angepasst werden. Ich übernehme auch keinerlei Gewährleistung und Haftung dafür, dass die Abmahnung erfolgreich ist und wie in meinem Fall zur Entsperrung des Accounts führt!

Wer es nach dieser Vorrede dennoch probieren möchte, Twitter abzumahnen, der muss sich zunächst klar machen, dass er an das Unternehmen ein Fax versenden sollte. Ja, Sie haben richtig gelesen: Im Jahre 2019 ist das Fax die sicherste Kommunikationsform gegenüber einem globalen Internetkonzern, denn ein Brief nach Irland (Twitter hat keinen offiziellen Geschäftssitz in Deutschland) bzw. in die USA hat eine relativ lange Laufzeit (was sich negativ auf das Fristerfordernis eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auswirken könnte). Sie erhalten bei einem Brief, wie bei einer E-Mail, auch keinen Beleg, dass Ihre Abmahnung den Empfänger auch erreicht hat. Die gute alte Faxquittung ist daher Ihr Freund!

Sie adressieren Ihre Abmahnung also auf Ihrem eigenen Briefpapier an die

Twitter International Company
One Cumberland Place
Fenian Street
Dublin 2, D02 AX07
Ireland
Nur per Fax: +1-415-222-9958

Das Pluszeichen wird in Deutschland als zwei Nullen gewählt, die Vorwahl lautet also 001. Obwohl unser Adressat in Dublin sitzt, ist die einzige Faxnummer, die Twitter auf seinen Seiten selbst angibt, ein Anschluss im US-Bundesstaat Kalifornien (Vorwahl 415). Eigentlich ist die Faxnummer für die Meldung krimineller Aktivitäten gedacht, aber das soll uns nicht weiter bekümmern, denn nach der deutschen Rechtsprechung muss sich ein Unternehmen bzw. eine Behörde so organisieren, dass Schreiben über externe Kommunikationskanäle die richtige Stelle erreichen. Und wenn Twitter es nicht schafft, eine europäische Faxnummer anzugeben, dann ist das nicht das Problem des Verbrauchers.

Sie können übrigens das Schreiben getrost in deutscher Sprache verfassen. Das Angebot Twitters richtet sich in deutscher Sprache auf dem deutschen Markt an deutsche Verbraucher. Sie bereiten einen Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht vor, das eine Entscheidung treffen soll, die über die europäischen Regelungen am Geschäftssitz von Twitter in Irland auch vollstreckungsfähig ist. Es ist dem Unternehmen daher problemlos zumutbar, ein deutsches Schreiben zu lesen und zu verstehen.

In die Betreffzeile schreiben Sie das Wort Abmahnung.

Danach könnte es wie folgt weitergehen:

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin Inhaber des Accounts @Besorgter_Twitternutzer (hier fügen Sie natürlich Ihren eigenen Twitternamen ein!) des von Ihnen unter der Adresse twitter.com betriebenen sozialen Netzwerkes. Aufgrund meines Tweets vom xx.yy.2019, xx:yy Uhr, haben Sie meinen Account am [Datum] gesperrt. Dies begründeten Sie damit, dass mein Tweet eine irreführende Information über Wahlen enthielte (oder was sonst der Sperrgrund in Ihrem Fall ist). Seither sind mir sämtliche Funktionen Ihres Netzwerks versperrt.

An dieser Stelle können Sie kurz beschreiben, warum Sie glauben, zu Unrecht gesperrt worden zu sein. Bei mir lautete die Begründung so:

Tatsächlich ist mein Tweet vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG umfasst. Dass es sich um eine ironische Bemerkung handelt, ist nicht zuletzt durch den Smiley am Ende des Tweets deutlich zu erkennen.

So kurz habe ich es tatsächlich gehalten. Sie müssen im Rahmen einer Abmahnung keine Romane schreiben – es reicht, den beanstandeten Verstoß kurz zu nennen, um dem Gegenüber die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung des Sachverhaltes zu geben. Sie können natürlich auch auf einen komplett missverstandenen Inhalt, übersehene Ironie, eine Äußerung im Rahmen Ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit etc. abheben – je nachdem, was auf Ihren Fall zutrifft.

Weiter geht es im Text:

Die Sperrung geschah daher rechtsmissbräuchlich. Sie verletzt weiterhin den zwischen uns bestehenden Nutzungsvertrag. Ich bin zudem bereits seit [Monat und Jahr] Nutzer Ihres Netzwerks. Ihre jüngsten Lösch- und Sperrregelungen haben Sie daher überhaupt nicht wirksam in den zwischen uns bestehenden Nutzungsvertrag einbezogen.

Seit wann Sie Twitter-Mitglied sind, können Sie auf Ihrem (wahrscheinlich auch ohne Login zugänglichen Profil) nachlesen. Wenn Sie nicht gerade in den letzten Tagen beigetreten sind, hat Twitter die Regeln zur Manipulation von Wahlen durch Falschinformationen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirksam in das zwischen Ihnen und Twitter bestehende Vertragsverhältnis einbezogen.

Falls Sie Einspruch gegen die Sperrung erhoben haben, was dringend anzuraten ist, sollten Sie noch diesen Textbaustein einfügen:

Auf meine Einsprüche vom [Tag] und vom [Tag] haben Sie bisher nicht reagiert.

Sodann folgt, am besten fettgedruckt, der Anspruch, auf den Sie sich stützen und den Sie möglicherweise im einstweiligen Verfügungsverfahren weiterverfolgen wollen:

Ich fordere Sie daher nunmehr letztmalig dazu auf,  es zu unterlassen, den Tweet
„Hier steht der Tweet, um den es geht“
zu löschen und/oder mich wegen dieses Beitrags auf twitter.com zu sperren und/oder mir den Zugang zu dessen Funktionen zu verschließen.

Hierfür setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum
xx.yy.2019, xx.yy Uhr deutscher Zeit.

Der Reaktionszeitraum für Twitter sollte knapp, aber nicht zu kurz bemessen sein, damit das Netzwerk eine reale Gelegenheit zur Überprüfung hat. Da die Frist für ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach deutschem Recht sehr kurz ist, schlage ich hier ein bis zwei Tage vor. Ich selbst habe Twitter rund 30 Stunden Zeit gegeben, und nach etwa zwölf Stunden (ein paar Stunden nach Arbeitsbeginn in Kalifornien) war mein Account entsperrt.

Folgen sollte nun der magische Satz

Sollten Sie bis zum Ende der Frist weiterhin untätig bleiben, werde ich unverzüglich gerichtlicher Hilfe nachsuchen, um meinen Anspruch durchzusetzen.

Nun sollte auch der Letzte verstanden haben, dass Sie es ernst meinen und notfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren anstrengen oder eine Klage erheben werden.

Ob Sie „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung“ grüßen wollen, bleibt völlig Ihnen überlassen. Sie sollten die Abmahnung allerdings noch handschriftlich unterschreiben.

Sodann kann das Fax auf die Reise gehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

 

Twitter kippt nach rechts

Pünktlich zum Jahrestag der Bücherverbrennung am 10. Mai hat es der Kurznachrichtendienst Twitter geschafft, zahlreiche Accounts von Juristen, Politikern, Publizisten und anderen Nutzern zu sperren – darunter auch meinen. Was ist passiert? Das soziale Netzwerk hat neue Regeln eingeführt, um zu verhindern, dass Falschinformationen zur Europawahl am 26. Mai 2019 verbreitet werden. Dieses an sich löbliche Ansinnen hat Twitter aber entweder extrem schlecht programmiert, so dass auch uralte Tweets sowie leicht erkennbare Ironie direkt zu einer Sperre des Accounts führen. Oder, und das erscheint angesichts der Nicht-Reaktion des Netzwerks mittlerweile nicht unwahrscheinlich, die Twitter-Eigentümer verfolgen mittlerweile eine Agenda am rechten politischen Rand.

Anders als manch feixende Rechtsextreme behaupten, hat diese Sperre allerdings nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu tun, das dafür sorgen soll, volksverhetzende und sonst strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wirksam zu unterbinden. Die Entscheidungen Twitters, auch völlig rechtskonforme Informationen zu entfernen, kann es jedenfalls nicht auf das NetzDG stützen. Denn rechtlich nicht zu beanstandende Äußerungen werden vom Anwendungsbereich des NetzDG überhaupt nicht erfasst, was man leicht am Wortlaut des § 3 des kurzen Gesetzes erkennen kann. Außerdem beschränkt Twitter sich nicht auf eine Löschung der beanstandeten Tweets, sondern macht den Accountinhaber durch eine Sperre gleich völlig mundtot. Auch mit Zensur hat die Sache nichts zu tun, denn als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, war Twitter noch kein staatliche Behörde.

Wahrscheinlich handelt Twitter jedoch rechtswidrig, weil es durch sein Verhalten das Vertragsverhältnis mit den betroffenen Nutzern verletzt. Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, dass kostenlose Dienste wie Twitter gegenüber ihren Benutzern keine vertraglichen Pflichten hätten. Solange Twitter eine Dienstleistung verspricht und mit den empfangenen Daten Geld (z.B. durch die Ausspielung von Werbung) verdient, darf es nicht einseitig Löschungen erzwingen und Zugänge sperren – jedenfalls sofern sich ein betroffener Benutzer zuvor nicht selbst rechts- bzw. vertragswidrig verhalten hat. Irgendwelche Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die neuen Regelungen zur Wahlinformation enthalten und die Twitter nun auch auf alte Tweets anwendet, hat es jedenfalls bei Bestandsnutzern nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen.

Der Grund für meine ganz persönliche Sperre liegt in einem Tweet aus dem Januar  2019, also viele Wochen vor den neuen Twitter-Regeln für Wahlinformationen. Darin hatte ich den alten Witz gebracht, dass AfD-Wähler wohl vergessen hätten, ihren Wahlzettel zu unterschreiben. Dieser Spruch ist so banal, so abgedroschen, so erkennbar unrichtig und so offensichtlich vom Recht der freien Meinungsäußerung umfasst, dass ich mich fast schäme, ausgerechnet deswegen gesperrt worden zu sein. Dass ich mich in sehr guter Gesellschaft befinde, zeigen allerdings die Twitter-Sperren des Rechtsanwalts Kim Manuel Künstner, der PARTEI Niedersachsen, des Sprechers der Berliner SPD-Fraktion Sven Kohlmeier, der Jüdischen Allgemeinen etc. Die Liste ließe sich noch deutlich verlängern.

Twitter hat mir angeboten, den Tweet entweder zu löschen oder gegen die Sperrung Einspruch einzulegen. Ich hänge wahrlich nicht an dem Tweet mit dem alten Witz. Allerdings widerspricht es meinem Charakter, von dem Kakao zu trinken, durch den mich das Unternehmen Twitter gerade zieht. Dieses offensichtlich rechtswidrige Handeln werde ich nicht unterstützen, indem ich einen harmlosen Tweet lösche, nur weil er einigen Gestalten vom rechten Rand nicht gefällt. Deshalb habe ich gleich am Freitag mit einer recht launigen und kurzen Begründung Einspruch gegen die Löschung erhoben. Dieser wurde dann allerdings nicht beschieden. Stattdessen bot mir das Netzwerk am Samstag gleich noch einmal an, Einspruch zu erheben. Das habe ich dann noch einmal getan und in der Begründungszeile gefragt, ob das Unternehmen gesteigerten Wert darauf lege, mit mir eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Rechtswidrigkeit des beanstandeten Tweets zu führen. Darauf folgte bis jetzt, Montagabend, keine Reaktion.

Wahrscheinlich sind Twitters Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung solcher Einsprüche befasst sind, zeitlich und intellektuell deutlich überfordert. Gern werden Entscheidungen über gesperrte Inhalte, sofern sie überhaupt von Menschen und nicht von Algorithmen getroffen werden, in ferne Länder mit anderen Sprachen und billigen Löhnen ausgelagert. Dass Twitter sich rechtlich auf dünnem Eis befindet, zeigt allerdings die meines Erachtens zutreffende Einschätzung der Kanzlei Loeffel Abrar, die ein prozessuales Vorgehen gegen Twitter empfiehlt. Nicht umsonst wird im Netz bereits danach gefragt, ob man nicht das kostengünstige Instrument der verbraucherrechtlichen Musterfeststellungsklage nutzen sollte, um Twitter das rechtswidrige Sperren auszutreiben.

Dass das neue Instrument der Meldung von Falschinformationen zu Wahlen von Rechtsextremen systematisch genutzt wird, um politische Gegner mundtot zu machen, verwundert nicht. Wenn der rechte Rand versucht, selbst so unbedeutende Twitterer wie mich mundtot zu machen, die ohne Prominenz und ohne jegliches politische Mandat nur wenigen tausend Followern ihre oft pointierte, aber zumeist unmaßgebliche Meinung sagen, zeigt das den Fanatismus und die undemokratische Diskurskultur der Rechtsextremen. Seit Jahren versucht der rechte Rand, finanziert aus dubiosen Quellen, jede Äußerung gegen organisierte Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Ausländerhass sowie die blaue Nachfolgepartei der NSDAP mundtot zu machen. Ich habe zwar derzeit keinen Zugang zu meinem Twitteraccount, kann aber trotzdem lesen, dass rechtsextreme Troll-Accounts und Antisemiten unter meinen letzten Tweets mit allerlei Häme und falschen Behauptungen meine Sperrung abfeiern. Diese Leute haben offensichtlich nichts anderes zu tun, als den lieben langen Tag Tweets zu melden, die sich kritisch mit den dunklen Machenschaften der Rechtsextremen und ihrer politischen Vertreter auseinandersetzen. Bisher hatte das wenig Erfolg – nun haben sie ein Instrument gefunden, das ihnen Twitter offenbar willig in die Hand gedrückt hat.

Das Ziel der Rechtsextremen besteht in der Hegemonie über den öffentlichen Diskurs. Die AfD und ihre Gesinnungsgenossen haben es in den letzten Jahren vermocht, die Grenzen des Sagbaren immer weiter nach rechts zu verschieben, um die Dümmsten und Bösartigsten dieses Landes dazu zu bewegen, sie ins Parlament zu wählen – bekanntermaßen waren sie damit erfolgreich. Juden- und Islamhass werden in Deutschland mittlerweile wieder offen ausgelebt, einige Teile der (ost-)deutschen Provinz gelten sogar als „national befreite Zonen“. Das nächste Ziel der Rechten besteht darin, sichtbare Exponenten des demokratischen Rechtsstaats und der Zivilgesellschaft zu beschädigen – von der „Merkelnutte“ über die „Klimagöre“ bis hin zum „linksgrünversifften Rechtsverdreher“ (alles Begriffe, die für Twitter übrigens kein Grund zum Sperren sind). Da passt ein Jurist, der (noch) CDU-Mitglied ist und sich stets für die Achtung von Grund- und Menschenrechten ausspricht, ideal ins Feindbild der Rechtsextremen. Warum sollte man auch zwischen Linken, Grünen, Sozial-, Frei- und Christdemokraten differenzieren, wenn sie doch alle Teil des verhassten demokratischen Nachkriegsdeutschlands sind? Wer das nationalsozialistische Unrecht zum „Fliegenschiss“ umlügt, weiß genau, in wessen Fußstapfen er tritt.

Das massenweise Melden führt dazu, dass sich lustigerweise gleich mehrere Twitter-Nutzer damit brüsten, mich zum Schweigen gebracht zu haben. Antisemiten und Muslimhasser (die natürlich „nur gegen Beschneidungen“ oder „nur gegen das Kopftuch“ sind, wer’s glaubt wird selig) geben sich die Klinke in die Hand. Der sich von mir beleidigt fühlende Christoph Lemmer aus Bad Aibling, an den ich mich nicht einmal erinnere und dessen rechtlich unbeholfenes Impressum mich erheitert (Unterlassungsverfügung vor dem Landgericht Hamburg, anyone?), berühmt sich zwar heftig, mich zur Strecke gebracht zu haben. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Aussage des österreichischen Politikberaters  Robert Willacker stimmt, dass er mich wegen unzutreffender Aussagen zur Wahl gemeldet und Twitter mich auf seine Veranlassung hin gesperrt hat. Laut seinem Profil ist Willacker in der rechtsextremen Verbindungsszene aktiv und in der österreichischen Politik gut vernetzt. Er arbeitet für die Wiener Politikberatungsgesellschaft Policon. Seit ihrer Regierungsbeteiligung hat die FPÖ wieder vermehrt Zugang zu den Finanzmitteln der Republik Österreich und ist daher in der Lage, solche Berater zu finanzieren, die auch in den deutschsprachigen Nachbarländern massiv die Politik beeinflussen (sollen).

Profilbild des rechtsextremen Twitter-Nutzers Robert Willacker. Will er besonders lässig wirken? Kann er sich alleine nicht die Schleife binden? Man weiß es nicht und will es eigentlich auch nicht wissen.

Der rechte Sumpf ist ein gesamteuropäisches Problem, und Twitter nur ein kleines Mosaiksteinchen. Die jüngsten Sperrungen werden auf Antrag der FDP-Fraktion am Mittwoch im Digitalausschuss des Deutschen Bundestages in nichtöffentlicher Sitzung thematisiert werden. Ob das Netzwerk darauf reagieren wird, ist noch ungewiss. Bis dahin haben wir Nutzer eine Option: uns einen anderen Ort zum Diskutieren zu suchen. Es gibt genug Alternativen zu Twitter. Ich werde mein Profil zwar noch nicht löschen, sondern erst noch die Reaktion auf meinen Einspruchs abwarten und dann die möglichen weiteren Schritte überdenken. Für alle Fälle habe ich mir aber schon ein Profil bei Mastodon eingerichtet. Vielleicht sehen wir uns dort, oder gerne auch hier auf dem Blog!

Der demokratische Rechtsstaat und die Legitimität der Gewalt

Ein Tweet an einen Juristenkollegen hat mir vor einigen Tagen einen veritablen Shitstorm eingebracht. Meine kurze Bemerkung zu Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes ist von vielen (wider besseres Wissen) als Aufruf zur Gewalt missverstanden worden. Hunderte von Kommentatoren haben sich sehr unsachlich, ohne vertiefte Kenntnis der meinem Tweet zugrunde liegenden Rechtsnormen sowie beleidigend geäußert. Es ist kaum möglich, in sehr kurzen Tweets gebührend auf die geäußerte Kritik einzugehen. Daher antworte ich nunmehr mittels einer Serie von Blogbeiträgen auf die Debatte, beginnend mit ganz grundsätzlichen Gedanken zum Verhältnis von Gewalt und Recht. Der darauf folgende Beitrag wird sich detailliert mit Art. 20 Abs. 4 GG beschäftigen. Danach wird es um die Vorteile gehen, die Rechtsextreme aus mangelnden Kenntnissen ihrer Anhänger sowie Verdrehungen und Falschdarstellungen in den sozialen Medien ziehen, sowie die Mittel bis hin zu Mordaufrufen, zu denen diese Menschen greifen.

Unsere Kultur ist voller Gewalt. Schaltet man an einem beliebigen Abend den Fernseher oder einen Streamingdienst an, schaut in die Regale der Buchhandlungen oder surft durch das Internet – überall begegnen uns Verletzungen, Folterungen und Morde, die uns unterhalten, die uns innewohnende voyeuristische Neugier befriedigen und uns im besten Fall zu einem besseren Menschen erziehen sollen. In der Realität wird Gewalt häufig als Mittel zum Zweck eingesetzt, um ein Ziel zu erreichen. Von Gewalttaten im In- und Ausland hört man täglich in den Nachrichten.

Trotz oder wegen ihrer Omnipräsenz wird Gewalt häufig ebenso pauschal wie naiv verurteilt. Der Satz „Gewalt ist immer falsch“ findet sich tausendfach und zu allen möglichen Themen in den sozialen Netzwerken, und er erntet oft massenhafte Zustimmung. Einerseits ist dies erfreulich, weil es ein Beleg dafür ist, dass Menschen zumindest im öffentlichen Diskurs ein Bewusstsein dafür haben, dass Gewaltanwendung fast immer mit persönlichen Verletzungen, (sozialen) Kosten und gegebenenfalls auch der Mobilisierung von Gegengewalt einhergeht. Aus der Rechtsgeschichte wissen wir, dass der Prozess der Zivilisierung als Abkehr von der privaten Ausübung von Gewalttaten viele Jahrhunderte gedauert hat. Die Rechtssoziologie lehrt uns, dass er bis heute nicht abgeschlossen ist. Andererseits verdrängen wir oft, wenn wir die Gewaltfreiheit postulieren, dass die Zurückdrängung der privaten Ausübung von Gewalt zum Zwecke der Interessendurchsetzung nicht zum Verschwinden der Gewalt als solcher, sondern lediglich zu ihrer Transformation in regelhafte, demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte Verfahren durch staatliche Institutionen geführt hat. Nicht umsonst finden wir das Wort Gewalt in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung wieder.

Was aber bedeutet Gewalt überhaupt? Das deutsche Wort Gewalt geht auf  den indogermanischen Wortstamm val zurück. Im Althochdeutschen bedeutete giwaltan bzw. waldan etwas zu beherrschen sowie Stärke und Kraft bzw. Macht zu haben. Anders als etwa im Lateinischen und den mit ihm verwandten romanischen Sprachen wird im Deutschen nicht streng zwischen der violentia als Gewaltaktion, der fortitudo als physikalischer Kraft und der potestas als staatlicher Gewalt unterschieden. Trotz seiner negativen Konnotierung in der Alltagssprache sagt der Begriff auch nichts darüber aus, ob eine Gewaltanwendung im Einzelfall legal oder illegal, legitim oder illegitim ist.

Wenn Juristen von Gewalt sprechen, meinen sie die Anwendung eines Zwangsmittels zur Einwirkung auf einen physischen Zustand oder auf die Willensfreiheit eines anderen Menschen. Diese Unterscheidung von vis absoluta und vis compulsiva ist im Strafrecht evident, gilt aber gleichermaßen für alle anderen Rechtsgebiete und auch für die Handlungen der Staatsgewalt. Beispiele für legale und legitime Gewaltanwendung existieren zuhauf. Staatliche Akteure wie die Bundeswehr, die Polizei und die Geheimdienste, aber auch Gerichte, Finanz- und Ordnungsbehörden, ja selbst Schulen üben täglich Gewalt gegenüber den Rechtsunterworfenen aus. Der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat besteht darin, dass der Betroffene staatlicher Gewalt in einem Rechtsstaat die Möglichkeit hat, ihre Legalität in einem rechtsförmigen Verfahren durch unabhängige Gerichte überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Auch Private können nach unserer Rechtsordnung in manchen Fällen völlig legal Gewalt gegen andere ausüben. Das betrifft zum Beispiel die Notwehr bei gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen. Zu den (hier nicht abschließend aufgezählten) notwehrfähigen Rechtsgütern zählt neben der Menschenwürde, dem Leben, der Gesundheit, der körperlichen Freiheit und dem Eigentum auch die persönliche Ehre. In Fällen von Angriffen auf diese Rechtsgüter muss der Angegriffene weder fliehen („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“) noch auf strenge Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Das ist der Inhalt des alten Rechtssprichworts „Not kennt kein Gebot.“ Einem Angegriffenen ist nämlich nicht zuzumuten, auf ein unsicheres Notwehrmittel verwiesen zu werden. Lediglich bei zwei gleichermaßen vorhandenen erfolgversprechenden Mitteln ist das jeweils mildere zu wählen. Weitere Beispiele sind die Nothilfe von Dritten, die einem Angegriffenen zu Hilfe kommen, sowie der rechtfertigende Notstand.

Es ist also zusammenfassend zu konstatieren, dass Gewalt in demokratischen Rechtsstaaten nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht ist, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern, der Funktion und dem Erhalt des Staates und seiner Einrichtungen oder dem Allgemeinwohl dient. Um die Grundrechte der von Gewalt Betroffenen zu wahren, gibt es die Möglichkeit, Gewaltakte von Privaten ebenso wie Handlungen der Staatsgewalt durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen. Die Rede, dass „Gewalt immer falsch“ sei, ist daher als Bekenntnis zu zivilisiertem und rechtskonformem Verhalten in einer friedliebenden Gesellschaft zu verstehen, widerspricht aber dem rechtstatsächlichen Befund. Dass das Postulat der Gewaltlosigkeit zudem höchst problematisch ist, wenn es gegenüber Menschen gelten soll, die selbst illegale bzw. illegitime Gewalt gegen Dritte ausüben, hat nicht zuletzt der Philosoph Karl Popper in seinem Toleranzparadoxon beschrieben.

Facebook ist nicht zu retten

Schon im ersten Beitrag dieses Blogs habe ich von schweren Mängeln des sozialen Netzwerks Facebook geschrieben, die weniger technischer Natur sind, als sich vielmehr in mangelndem Community-Management und geistiger Verwahrlosung eines Teils der Nutzerschaft zeigen. Offenbar ist dieses Problem noch wesentlich schwerwiegender, als ich zunächst vermutet hatte.

Vor zwei Wochen hat mich Facebook grundlos für eine Woche gesperrt. Grundlos heißt in diesem Fall inhaltlich grundlos. Die Ursache der Sperrung liegt nämlich darin, dass mich die Anhänger der blaubraunen Partei massenhaft gemeldet haben, weil ihnen eine meiner Twitternachrichten nicht gefiel. Während Twitter ordnungsgemäß prüft und bisher keinen meiner Tweets beanstandet hat, ist Facebook bekanntermaßen AfD-affiner, verdient mit Beratung und Werbung für diese Partei viel Geld und prüft deren Meldungen entweder überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß.

Meine erste Reaktion bestand darin, die Löschung inhaltlich anzugreifen und mich über ein Formular bei Facebook zu beschweren. Natürlich erfolgte keine Reaktion. Facebook will keine Interaktion mit seinen Nutzern, denn sie sind keine Kunden, sondern das Produkt, mit dem Facebook Werbeanzeigen verkauft. Zuviel Unruhe stört das gute Geschäft, und das läuft in Diktaturen und autoritären Gesellschaften bekanntlich ebenso gut wie in liberalen Demokratien. Ich erstellte mir – entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch ein Zweitprofil (Warum soll ich mich an die AGB halten, wenn Facebook sich nicht einmal an das deutsche Recht hält?), erstellte ein Titelbild mit dem Slogan „Facebook ist kaputt. Können wir es reparieren?“ und begann, wieder Kontakte zu knüpfen.

Doch das war möglicherweise voreilig. Ein Netzwerk, das sich ganz offenbar keinen Deut dafür interessiert, ob in seinen Kommentarspalten der braune Mob tobt und dessen Technik ermöglicht, dass sachgrundlose, rein politisch-bösartig motivierte Meldungen zum Sperren demokratischer Diskursteilnehmer missbraucht werden, ist es vielleicht gar nicht wert, dass man Mühe und Aufwand in seine Rettung setzt. Das bunte, internationale Akademikernetzwerk, das Facebook im Jahre 2006 noch war, ist jedenfalls zu einer blaubraunen Jauchegrube verkommen, die man hochtrabend vielleicht noch als Echokammer, aber kaum noch als politische Agora bezeichnen kann. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass massive Beleidigungen, Bedrohungen und üble Nachreden gegenüber Diskutanten und sogar deren Familien (die Sippenhaft lässt grüßen) von Facebook ebenfalls nur im Ausnahmefall verfolgt werden.

Ich habe daraus meine Konsequenz gezogen und werde Facebook nur noch mit meinen Blogbeiträgen und Twitter-Tweets füttern. Falls das zu Sperrungen führt, dann sei es so. Wer mit mir in Kontakt bleiben möchte, den lade ich herzlich ein, mir auf mein Twitterprofil zu folgen. Auf Twitter tobt zwar manchmal auch der blaubraune Mob, aber die dortige Moderation funktioniert wesentlich besser: Nazi-Beiträge werden relativ zuverlässig gesperrt, ich selbst habe auf Twitter trotz etlicher Sperrungsversuche der blaubraunen Brüder (die auch dort aktiv sind) bisher keine Probleme.

Alternativ bin ich auch über die Kommentare hier im Blog erreichbar. Rechnet aber nicht damit, mich noch regelmäßig auf Facebook oder über dessen Messenger zu erreichen. Denn lieber wechsele ich die Plattform, als mich dem gefährlichen rechtspopulistischen Wahnsinn von NPD, AfD und deren Anhängern zu unterwerfen.

Facebook ist kaputt, oder:
Warum ich wieder blogge

Als ich mich im Herbst 2006 bei Facebook angemeldet habe, wurde in Deutschland gerade ein Netzwerk namens Studi-VZ populär. Dessen amerikanisches Vorbild Facebook war noch klein, fein und komplett in englischer Sprache gehalten. Damals saß ich in der kleinen Bibliothek des International Student House in der Nähe des Washingtoner Dupont Circle, legte ein Profil an und vernetzte mich mit meinen Freunden aus den USA, Südkorea, Japan und Taiwan. Mit ihnen lebte, lernte und feierte ich zusammen. Gesprochen haben wir über akademische Themen, den aktuellen und zukünftigen Berufsweg, die Familie und natürlich über dies und das. Deutsche Freunde nutzen Facebook damals so gut wie überhaupt nicht.

Elf Jahre später bietet Facebook ein komplett anderes Bild. Das Netzwerk ist seit Oktober 2010 auch in Deutschland aktiv und hat mittlerweile zwei Milliarden mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, davon 31 Millionen in Deutschland. Das einstige Akademiker-Netzwerk ist für den Warenabsatz, zur Jobsuche, als Newsportal und im politischen Meinungskampf mittlerweile für viele unverzichtbar geworden.

Aber diese Relevanz hat auch Schattenseiten. Zumindest in seinem deutschsprachigen öffentlichen Teil ist Facebook vielerorts zu einer Kloake des blanken Hasses und des offenen Rassismus verkommen. Wenn man sein Profil komplett privat hält und sich nur mit seinen Freunden und Bekannten austauscht, erreicht man eventuell noch einen gewissen Nutzwert des Netzwerks. In den öffentlichen Bereichen tobt allerdings der Mob, und der ist immer häufiger völkisch-national, fremden- und demokratiefeindlich sowie zutiefst blaubraun gefärbt. Typisch für diese Angriffe ist, dass sie oft in himmelschreiend schlechter Orthografie vorgetragen werden, während zugleich oft die Höhe der deutschen Kultur im Vergleich zum Islam, den USA oder der jeweils tagesaktuell feindlichen Gruppe beschworen wird.

Kaum jemand, der auf Facebook mit offenem Visier und unter realem Namen völlig normale Kommentare zu Politik, Wirtschaft oder Kultur abgibt, ist dort noch nicht von den unterschiedlichsten Polit-Aktivisten und einer Horde von Trollen und Fake-Profilen angegriffen, denunziert oder sogar bedroht worden. Oft sind diese Profile nur wenige Tage oder sogar Stunden alt und tarnen sich mit allerlei unechten Namen, Profilbildern von Haustieren oder gestohlenen Fotografien.  Mehr als einmal wurden mir selbst ungewollte Hausbesuche, Körperverletzungen oder sogar die Vergewaltigung meiner Frau angedroht.

Trotz Druckes aus der Politik und des verunglückten Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes (NetzDG) (das von dem recht hohen illiterarischen Anteil der rechtsextremen Facebook-Horden oft fälschlich zum „Netzwerk-Durchsuchungsgesetz“ umdeklariert wird), tut Facebook recht wenig, um den rechtsextremen Tendenzen Herr zu werden. Das mag sich einerseits durch die Unfähigkeit und Überforderung der Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato erklären, die Facebook als deutsche Kontrollinstanz engagiert hat. Andererseits wird aber auch das geschäftliche Kalkül des Netzwerks einen gehörigen Anteil haben, denn die AfD und ihre Klientel sind dankbare Werbekunden, die von Facebook im Bundestagswahlkampf sogar strategisch beraten wurden, wie sie ihre fake news am wirkungsvollsten in den digitalen Äther streuen und bei den Wählern maximale Wirkung erzielen können.

Gesperrt werden dagegen seit Monaten immer mehr Menschen, die darüber nicht länger schweigen und ihre Stimme gegen Rassisten und Rechtsextremisten erheben. Dahinter mag auch die Strategie dieser Leute stecken, kritische Kommentare massenhaft über von Einzelnen gesteuerte Accounts zu melden, so dass eine automatische Sperrung erfolgt. Automatisierte Sperrsysteme, die allein auf die Zahl von Meldungen reagieren, sind mit Zitaten von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Äußerungen und erst recht mit Stilmitteln wie Ironie und Sarkasmus ganz offenbar noch überfordert. So passierte es auch mir mehrfach, dass ich in politischen Diskussionen plötzlich für einen oder mehrere Tage gesperrt wurde.

Ein solches bewusst dysfunktionales System möchte ich nicht mehr in dem Maße aktiv unterstützen, wie ich es bisher getan habe. Außerdem möchte ich die Kontrolle über meine Inhalte und die Diskussionen mit Freunden und Bekannten behalten – unabhängig davon, ob das einer rechtsextremen Klickarmee und einem schlecht programmierten Algorithmus gefällt oder nicht.

Allerdings habe ich weltweit auch noch hunderte von Freunden und Bekannten auf Facebook, und eine ähnlich funktionale Alternative für diese Plattform ist leider noch nicht in Sicht. Daher werde mich nicht komplett von Facebook zurückziehen. Allerdings wird diese Plattform für mich hinsichtlich meiner Social-Media-Aktivitäten nur noch dritte Wahl sein. Ich habe mich ganz bewusst dafür entschieden, mein zu Studien- und Referendarszeiten geführtes Blog Obiter dictum wieder zu reaktivieren. Gleichzeitig twittere ich wieder erheblich mehr als früher. Sowohl die hiesigen Blogbeiträge als auch die Twitter-Tweets erscheinen auf meinem Facebook-Profil.

Die Facebook-, Instagram- und Messenger-Apps auf meinem Smartphone habe ich mittlerweile gelöscht. Wer sicher gehen will, mich zu erreichen, sollte daher nicht auf Facebook, sondern entweder hier einen Kommentar hinterlassen, mich auf Twitter kontaktieren oder ganz altmodisch eine E-Mail schreiben. Ich freue mich über (fast) jeden Kommentar zu den künftigen Artikeln in diesem Blog. Allerdings gebe ich auch ein Wort der Warnung mit auf den Weg: Wer glaubt, er könne hier auf dem gleichem Niveau wie bei Facebook rechtsextreme Hetzparolen von sich geben, wird daran nicht lange Freude haben, Als linksgrünversiffter antideutscher Rotfaschist (früher auch bekannt als CDU-Mitglied) bin ich es nämlich mittlerweile gewohnt, bei demokratie- und rechtsstaatswidrigen Sprüchen auf das Lösch-Knöpfchen zu drücken.

In diesem Sinne: Auf ein Neues!