Schlagwort: Steuerrecht

Geraubte Kunst

Wenn man dieser Tage die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn besucht, kann man eine Ausstellung erleben, die im Grunde aus mehreren Ausstellungen besteht: Es handelt sich um die Bestandsaufnahme Gurlitt – Der NS-Kunstraub und die Folgen.

Wir erinnern uns: Im Jahre 2010 wurde der Münchner Cornelius Gurlitt, Sohn und Erbe des Kunsthistorikers und Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, in einem Zug von Zürich nach München von deutschen Zollfahndern kontrolliert, die 9.000 Euro bei ihm fanden. Daraufhin wurden eineinhalb Jahre später wegen eines Anfangsverdachts auf Steuerstraftaten die Wohnung von Cornelius Gurlitt durchsucht und mehr als 1.200 Kunstwerke beschlagnahmt. Alleine in einem einzigen Koffer haben die Ermittlungsbeamten über einhundert Kunstwerke gefunden. Später wurden noch mehr als 200 weitere Kunstwerke in Gurlitts Haus in Salzburg sichergestellt – teilweise in beklagenswertem Zustand, von Schimmel und Spinnweben befallen.

Originalkoffer aus der Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt, in dem Fahnder über einhundert Kunstwerke fanden.

Die Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind rechtlich eher zweifelhaft zustande gekommen. Woraus sich ein Tatverdacht ergibt, wenn jemand beim Grenzübertritt eine erlaubte Menge Geld mit sich führt, bleibt wohl das Geheimnis der bayerischen Behörden. Der Fall geriet Ende 2013 durch Berichte in der Presse in das Bewusstsein der allgemeinen Öffentlichkeit, wobei die Angaben zum Wert der Kunstwerke oft maßlos übertrieben worden sind.

Interessant ist, dass Cornelius Gurlitt alle als belastet geltenden Werke freiwillig zur Überprüfung ihrer Herkunft zur Verfügung gestellt hat und, falls sich der Verdacht von NS-Raubkunst bestätigen sollte, eine faire Lösung mit den Anspruchstellern versprach. Dazu wäre er rechtlich nicht verpflichtet gewesen – zivilrechtlich sind alle Ansprüche auf Rückgabe oder Entschädigung seit langem verjährt, und es gibt kein Gesetz, das Private dazu verpflichtet, die Herkunft ihrer Kunstwerke durch irgendjemanden überprüfen zu lassen. Cornelius Gurlitt verstarb im Mai 2014, in seinem Testament hat er die Stiftung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbin eingesetzt.

Was ist nun im Museum zu sehen? Sowohl in der Bundeskunsthalle als auch im Kunstmuseum Bern werden in Parallelausstellungen derzeit Teile der Sammlung Gurlitt gezeigt. Während das Schweizer Museum den Schwerpunkt auf die von den Nazis verfemte „Entartete Kunst“ legt, werden in Bonn rund 250 Werke aus hunderten Jahren Kunstgeschichte gezeigt. Dabei sieht man einerseits eine wunderschöne Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und Skulpturen, die Hildebrand Gurlitt, der Vater von Cornelius, als geschmackvoller Kenner und Händler der europäischen Kunst über Jahrzehnte zusammengetragen hat: Kupferstiche von Albrecht Dürer finden sich dort ebenso wie Ölgemälde von Pierre-Auguste Renoir, Zeichnungen von Max Liebermann , Skulpturen von Auguste Rodin oder Grafiken von Karl Schmidt-Rottluff.

Detail des Gemäldes „Kirmes im Dorf“ von Anton Mirou aus dem Jahre 1604.

Die Freude über die Schönheit und Meisterhaftigkeit der Exponate wird aber durch die zweite Ebene der Ausstellung sogleich wieder zunichte gemacht: Sie zeigt, welches Kunstprogramm das nationalsozialistische Deutschland verfolgte, wie es mit der modernen Kunst brach, viele Kunstwerke zerstörte und binnen weniger Jahre in ganz Europa teils durch hohe Geldsummen, teils durch Druck und Verbrechen große Sammlungen aufbaute. Adolf Hitler selbst stellte die Hauptwerke hochrangiger Privatsammlungen zunächst in Österreich, später in ganz Europa unter den so genannten „Führervorbehalt“, der nichts anderes als Enteignungen für die Privatsammlung Hitlers und verschiedene geplante Kunstmuseen in österreichischen Städten bedeutete, darunter das niemals realisierte „Führermuseum“ in Linz.

Für diesen „Sonderauftrag Linz“ war unter anderem Hildebrand Gurlitt zuständig, der mit schier unerschöpflichen Geldmitteln ausgestattet war, um in ganz Europa Kunst anzukaufen. Die Bonner Ausstellung zeigt allerdings auch, dass es dieses oft nicht bedurfte, wenn zum Beispiel die Sammlungen jüdischer oder politisch als feindlich klassifizierter Familien in Frankreich beschlagnahmt wurden. Das Schicksal einer ganzen Reihe von solchen privaten Sammlern wird in der Ausstellung dokumentiert. Neben den Erwerbungen für die Nationalsozialisten erweiterte Gurlitt auch beständig seine eigene Sammlung – ob rechtmäßig oder nicht, ist für viele der gezeigten Werke noch ungeklärt. Neben jedem Bild der Austellung ist daher der aktuelle Stand der Provenienzforschung zu lesen.

Dass sich im Nationalsozialismus alle gesellschaftlichen Schichten der „Volksgemeinschaft“ an geraubten Gütern unrechtmäßig bereicherten, macht diese in der Ausstellung gezeigte Fotografie einer Versteigerung „verwaisten jüdischen Eigentums“ in Lörrach deutlich.

Diese Nachforschung nach der Herkunft und dem Verbleib der Bilder, im Idealfall durchgehend vom Künstleratelier bis ins Museum, ist die dritte Ebene der Ausstellung. Oft sind die Kunstwerke ungenau beschrieben worden – so weiß man oft nur durch Zufall, welches der zum Beispiel drei gezeigten Damenportraits in der Ausstellung in einer bestimmten Auktion verkauft wurde, weil nähere Beschreibungen und der Künstlername fehlen. Im Fall der drei portraitierten Damen gab ein Loch im Gemälde den entscheidenden Hinweis.

Leider ist die Darstellung der Provenienzforschung, deren Methoden die Ausstellung nur in wenigen Ansätzen beschreibt, ein Schwachpunkt in der Konzeption der Bundeskunsthalle. Hier hätte man sich über die gezeigten Texte und Videos hinaus wesentlich mehr Informationen zu Verfahren, Recherequellen und dem Stand der Forschung gewünscht. Auch ein Katalog zur Ausstellung, in dem man dieses Thema hätte vertieft darstellen können, wird schmerzlich vermisst. Darin hätten auch die schwierige Problematik der rückwirkenden Bewertung der „Freiwilligkeit“ von Notverkäufen jüdischer Kunsteigentümer oder so verbrecherische Enteignungen wie die „Reichsfluchtsteuer“ eingehender beschrieben werden können. Positiv zu vermerken ist allerdings, dass auf der Website der Bundeskunsthalle alle gezeigten Kunstwerke in einer Datenbank dargestellt werden und dass Fotografieren in der Ausstellung sowie das Teilen in den sozialen Netzwerken ausdrücklich erwünscht sind – auch das kann schließlich Hinweise darüber bringen, ob Stücke der Sammlung rechtmäßig erworben wurden oder nicht.

Ganz am Ende der Ausstellung erfährt man, dass Hildebrand Gurlitt nach dem Krieg die Entnazifizierungsbehörden und frühere Besitzer von Kunstwerken sowie deren Rechtsanwälte über den Verbleib seiner Geschäftsbücher systematisch belogen hat – die Unterlagen verbrannten nicht in Dresden. Schon im Jahre 1948 war Gurlitt wieder als Leiter des Kunstvereins in Düsseldorf tätig war. Er starb im Jahre 1956 als geachteter Mann durch einen Autounfall und hinterließ seinem Sohn Cornelius ein schwieriges Erbe. Cornelius Gurlitt mied zeitlebens die Öffentlichkeit, sorgte zum Schluss aber dafür, dass unrechtmäßig erworbene Kunstwerke jetzt und in Zukunft an die Rechtsnachfolger der ursprünglichen Eigentümer zurückgehen können. Die Stiftung Kunstmuseum Bern ist als Erbin nämlich an diese Zusage gebunden.

Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland hat sich eines schwierigen und für Deutschland schmerzhaften Themas angenommen, das sie überzeugend präsentiert. Dafür gebühren ihr – gerade in Zeiten, in denen die ideologischen Nachfolger der nationalsozialistischen Täter erstmals nach 1945 wieder ins deutsche Parlament eingezogen sind – Dank, Anerkennung und viele Besucher.

Die Ausstellung „Bestandsaufnahme Gurlitt. Der NS-Kunstraub und die Folgen“ ist noch bis zum 11. März 2018 in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn zu sehen. Die Parallelausstellung „Entartete Kunst – Beschlagnahmt und verkauft“ wird noch bis zum 4. März 2018 im Kunstmuseum Bern gezeigt.