Obiter dictum (lat.) bedeutet “das nebenbei Gesagte”. In der Rechtssprache steht es für Anmerkungen in einem Urteil, die Entscheidungsformel nicht stützen, also im Grunde überflüssig, unnötig und damit falsch sind. Sie enthalten aber oft Hinweise auf Überzeugungen des Gerichts, die für die Entscheidungsfindung und die zukünftige Rechtspraxis wichtig sind, die grundlegende Fragen betreffen oder die ein Richter unbedingt ausgesprochen wissen möchte.
So verhält es sich auch mit diesem Blog. Der Autor ist Jurist, vielseitig interessiert und Dilettant (das kommt aus dem Italienischen und steht für jemanden, der sich als Nichtfachmann an etwas erfreut) auf vielen Gebieten. Von seinen ganz persönlichen Eindrücken und Erlebnissen erzählt dieses Blog.